Krankheit während des Urlaubs: Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch

Krankheit während des Urlaubs: Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch

1. Einleitung

Wer freut sich nicht auf den wohlverdienten Urlaub? Für viele Arbeitnehmer in Deutschland ist die Urlaubszeit eine wichtige Gelegenheit, um sich zu erholen und neue Kraft zu tanken. Doch was passiert eigentlich, wenn während des Urlaubs plötzlich eine Krankheit auftritt? Dieses Thema ist von großer Bedeutung, denn es betrifft sowohl die Rechte der Beschäftigten als auch die Pflichten der Arbeitgeber.

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt klar, wie mit Krankheitsfällen im Urlaub umzugehen ist. Die gesetzlichen Bestimmungen sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Erholung nicht verlieren, nur weil sie unverschuldet krank werden. Besonders wichtig: Wer während des genehmigten Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt und dies durch ein ärztliches Attest nachweist, verliert diese Urlaubstage nicht.

Bedeutung für Arbeitnehmer

Die Regelungen zur Krankheit im Urlaub schützen Arbeitnehmer davor, benachteiligt zu werden. Sie sorgen dafür, dass der Erholungszweck des Urlaubs trotz Krankheit erhalten bleibt. Gerade in Zeiten zunehmender Arbeitsbelastung gewinnt dieses Thema immer mehr an Relevanz.

Überblick: Was gilt bei Krankheit im Urlaub?
Kriterium Regelung
Krankmeldung Sofortige Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich
Ärztliches Attest Muss vorgelegt werden (in der Regel ab dem ersten Krankheitstag)
Anrechnung der Krankheitstage auf den Urlaub Krankheitstage gelten nicht als Urlaubstage, wenn korrekt gemeldet und nachgewiesen
Nachholen des Urlaubs Urlaubstage können zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden

Diese rechtlichen Grundlagen sind entscheidend für alle Arbeitnehmer in Deutschland, um ihre Rechte während des Urlaubs zu wahren und mögliche Missverständnisse mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.

2. Gesetzliche Grundlagen

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) als zentrale Regelung

Das Bundesurlaubsgesetz, kurz BUrlG, ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland. Es regelt, wie viel Erholungsurlaub jedem zusteht und wie mit besonderen Situationen, wie zum Beispiel einer Krankheit während des Urlaubs, umzugehen ist.

Krankheit im Urlaub – Was sagt das Gesetz?

Laut § 9 BUrlG gilt: Wenn jemand während seines genehmigten Urlaubs krank wird und dies durch ein ärztliches Attest nachweist, zählen diese Krankheitstage nicht als Urlaubstage. Die erkrankten Tage werden dem Urlaubsanspruch wieder gutgeschrieben. Das bedeutet, der Urlaub kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Wichtige Vorschriften im Überblick

Gesetz / Vorschrift Kernaussage zur Krankheit im Urlaub
§ 9 BUrlG Krankheitstage mit Attest werden nicht auf den Urlaub angerechnet.
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Trotz Krankheit im Urlaub besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung.
BGB § 616 Sonderfälle: Vorübergehende Verhinderung ohne Verschulden (z.B. Pflege eines kranken Kindes).

Weitere relevante Gesetze

Neben dem BUrlG spielen auch andere Gesetze eine Rolle. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sichert die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält ergänzende Bestimmungen, etwa zur kurzfristigen Arbeitsverhinderung (§ 616 BGB). Besonders wichtig: Wer im Urlaub erkrankt, muss die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber melden und ein ärztliches Attest vorlegen. Nur dann können die Urlaubstage später nachgeholt werden.

Meldepflicht und Nachweiserfordernisse

3. Meldepflicht und Nachweiserfordernisse

Verhalten im Krankheitsfall während des Urlaubs

Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs, gelten in Deutschland klare Pflichten, um den Urlaubsanspruch zu wahren. Es reicht nicht aus, einfach krank zu sein – vielmehr müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden.

Meldepflicht: Sofortige Information an den Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Dies bedeutet: Sobald Sie merken, dass Sie krank sind und arbeitsunfähig werden, sollten Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich benachrichtigen – idealerweise am ersten Krankheitstag. Diese Meldung kann telefonisch, per E-Mail oder auf anderem schnellen Weg erfolgen.

Nachweiserfordernis: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Neben der Meldung ist es zwingend erforderlich, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen. Diese Bescheinigung muss spätestens ab dem dritten Kalendertag der Erkrankung beim Arbeitgeber eingereicht werden – viele Unternehmen verlangen sie jedoch schon ab dem ersten Tag.

Pflichten im Überblick

Pflicht Bedeutung Frist
Meldepflicht Sofortige Information an den Arbeitgeber über die Krankheit Unverzüglich (am ersten Krankheitstag)
Nachweispflicht Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Ab dem dritten Tag der Erkrankung (ggf. früher laut Betriebsvereinbarung)

Was passiert bei Verstößen?

Kommen Arbeitnehmer diesen Pflichten nicht nach, kann der Urlaubsanspruch für die krankheitsbedingt ausgefallenen Tage entfallen. Zudem können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Daher ist es ratsam, sich im Zweifelsfall frühzeitig mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen und die AU rechtzeitig einzureichen.

4. Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei Krankheit im Urlaub?

Viele Arbeitnehmer in Deutschland fragen sich, wie sich eine Krankheit während des genehmigten Urlaubs auf ihren Urlaubsanspruch auswirkt. Grundsätzlich gilt: Wer im Urlaub krank wird und sich dies durch ein ärztliches Attest bestätigen lässt, verliert diese Urlaubstage nicht. Das bedeutet, die Tage der nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Voraussetzungen für die Rückerstattung von Urlaubstagen

  • Die Krankheit muss durch ein ärztliches Attest belegt werden.
  • Das Attest muss unverzüglich – also so schnell wie möglich – beim Arbeitgeber eingereicht werden.
  • Die Krankmeldung muss auch dann erfolgen, wenn man sich im Ausland aufhält.

Wie erfolgt die Nachholung der Urlaubstage?

Nach Beendigung der Erkrankung haben Beschäftigte das Recht, die verlorenen Urlaubstage nach Absprache mit dem Arbeitgeber erneut zu nehmen. Der genaue Ablauf kann je nach Unternehmen variieren, jedoch gelten folgende Grundregeln:

Krankheit im Urlaub Erforderliche Nachweise Auswirkung auf den Urlaubsanspruch
Krankheit mit Attest Ärztliche Bescheinigung Urlaubstage werden gutgeschrieben und können später genommen werden
Krankheit ohne Attest Kein Nachweis oder verspätet eingereicht Urlaubstage gehen verloren und können nicht ersetzt werden
Praxistipp: Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Es ist ratsam, den Arbeitgeber frühzeitig über die Krankheit und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Eine offene Kommunikation fördert das gegenseitige Verständnis und verhindert Missverständnisse bei der Planung des restlichen Urlaubs.

5. Praxisnahe Empfehlungen

Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Eine Krankheit während des Urlaubs ist nicht nur ärgerlich, sondern wirft auch viele Fragen zum weiteren Vorgehen auf. Damit beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – bestmöglich vorbereitet sind, haben wir praxisnahe Empfehlungen zusammengestellt.

Empfehlungen für Arbeitnehmer

  • Sofortige Krankmeldung: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über Ihre Erkrankung, idealerweise am ersten Krankheitstag.
  • Ärztliche Bescheinigung: Lassen Sie sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt ausstellen und reichen Sie diese unverzüglich beim Arbeitgeber ein.
  • Korrekte Kommunikation: Geben Sie an, wie lange die Krankheit voraussichtlich dauert und ob Sie sich im Ausland aufhalten. Nutzen Sie dafür übliche Kommunikationswege wie Telefon oder E-Mail.

Empfehlungen für Arbeitgeber

  • Klar definierte Meldewege: Legen Sie fest, wie und bis wann Mitarbeitende eine Erkrankung melden müssen. Kommunizieren Sie dies transparent im Unternehmen.
  • Dokumentation sicherstellen: Führen Sie ein einfaches System zur Erfassung von Krankmeldungen während des Urlaubs ein.
  • Kulanz zeigen: Falls Unterlagen verspätet eintreffen (z.B. durch Auslandsaufenthalt), sollte situationsabhängig flexibel reagiert werden.

Kommunikation & Dokumentation: So gelingt es im Alltag

Schritt Arbeitnehmer Arbeitgeber
Krankmeldung Schnellstmögliche Information an den Arbeitgeber Annahme der Meldung dokumentieren
Ärztliche Bescheinigung (AU) AUs schnellstmöglich weiterleiten (auch digital möglich) Eingang der AU bestätigen und archivieren
Krankheitstage während des Urlaubs festhalten Tage notieren, die krankheitsbedingt nicht als Urlaub gelten sollen Daten im Urlaubs-/Krankheitssystem korrekt vermerken
Praxistipp:

Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber empfiehlt es sich, alle Kommunikation rund um die Krankmeldung schriftlich zu dokumentieren. Das schafft Transparenz und beugt Missverständnissen vor.

6. Sonderfälle und Stolperfallen

Besonderheiten bei längerer Krankheit

Erkrankt ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum während seines Urlaubs, stellt sich die Frage, wie es mit dem Urlaubsanspruch weitergeht. Grundsätzlich gilt: Nur die durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet. Doch was passiert, wenn die Erkrankung sehr lange andauert?

Krankheitsdauer Auswirkung auf den Urlaubsanspruch
Wenige Tage Urlaubstage werden wieder gutgeschrieben (bei Attest)
Längere Zeit (z.B. mehrere Wochen) Nicht genommener Urlaub bleibt bestehen und kann nachgeholt werden
Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit Anspruch bleibt bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres erhalten

Krankheit im Ausland – Was ist zu beachten?

Befindet sich der Arbeitnehmer während des Urlaubs im Ausland und wird dort krank, gelten besondere Meldepflichten. Die Krankmeldung muss sofort dem Arbeitgeber mitgeteilt werden – am besten telefonisch oder per E-Mail. Zusätzlich muss eine ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.

Typische Fehlerquellen in der Praxis

  • Verspätete Krankmeldung: Wird die Erkrankung erst nach Rückkehr aus dem Urlaub gemeldet, kann der Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen entfallen.
  • Fehlendes Attest: Ohne ärztliche Bescheinigung werden die Krankheitstage als normale Urlaubstage gewertet.
  • Falsche Annahmen: Viele glauben, dass eine leichte Erkrankung ohne Arztbesuch reicht – das stimmt nicht.
  • Krankheit vor Urlaubsbeginn: Beginnt die Krankheit bereits vor dem Urlaub, verschiebt sich der gesamte Urlaubsanspruch auf einen späteren Zeitpunkt.
Praxistipp:

Sobald Sie merken, dass Sie im Urlaub erkranken, sofort den Arbeitgeber informieren und ein Attest besorgen – egal ob im Inland oder Ausland. So vermeiden Sie rechtliche Stolperfallen und sichern Ihren vollen Urlaubsanspruch.